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VG Darmstadt, 29.02.2012 - 4 K 809/11.DA |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 27 Abs 4 EGV 882/2004, § 2 Abs 1 S 1 VetK-KostG, § 3 Abs 1 VetK-KostG, § 1 VwKostO-HMUELV
Fleischuntersuchungsgebühren
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit einer Gebührenerhebung im Rahmen der Fleischbeschau über die EG-Mindestgebühren hinaus
- Wolters Kluwer
Fleischuntersuchungsgebühren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Gebührenbescheid über Fleischbeschaugebühren teilweise aufgehoben
- hessen.de (Pressemitteilung)
Verwaltungsgericht Darmstadt hebt Gebührenbescheid über Fleischbeschaugebühren teilweise auf
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 29.02.2012 - 4 K 809/11.DA
- VGH Hessen, 07.08.2012 - 5 A 915/12
- VGH Hessen, 17.12.2013 - 5 A 1635/12
- BVerwG, 10.09.2014 - 3 B 18.14
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 27.04.2000 - 1 C 7.99
Abrundung; Bestimmtheit; Bindung an die Auslegung des Landesrechts; …
Auszug aus VG Darmstadt, 29.02.2012 - 4 K 809/11
Dies kann jedoch im Ergebnis vorliegend ebenso offen bleiben wie die Entscheidung darüber, ob eine derartige grundsätzliche Regelung möglicherweise auch durch den Verordnungsgeber allein durch die Festsetzung der Gebührentatbestände und -höhe im Kostenverzeichnis zur Verwaltungskostenordnung des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz getroffen werden konnte, wie dies die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. April 2000, AZ: 1 C 7/99, BVerwGE 111, 143,- damals allerdings noch unter der Geltung der inzwischen aufgehobenen gesetzlichen Vorschrift des § 24 Abs. 2 FlHG - nahelegen könnte, oder ob es aus rechtsstaatlichen Gründen nach Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 884/2004 vielmehr einer gesetzgeberischen Entscheidung bedarf. - EuGH, 19.03.2009 - C-270/07
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Gemeinsame …
Auszug aus VG Darmstadt, 29.02.2012 - 4 K 809/11
Allerdings unterscheidet sich die Struktur der heute von den Mitgliedstaaten nach Art. 27 Abs. 4 Buchst. a) und b) VO (EG) Nr. 882/2004 zu erhebenden Gebühren grundlegend von den Gebühren, die diese früher nach Anhang A Kapitel I Nr. 4 Buchst. b) der Richtlinie 85/73/EWG erhoben haben, da letztere gerade nicht die Form einer Pauschale annehmen durften (vgl. EuGH, Urteil vom 19. März 2009, C-270/07, RZ 52, zitiert nach JURIS). - EuGH, 07.07.2011 - C-523/09
Rakvere Piim und Maag Piimatööstus - Gemeinsame Agrarpolitik - Gebühren für …
Auszug aus VG Darmstadt, 29.02.2012 - 4 K 809/11
Diese Regelung bedarf nicht der Umsetzung in nationales Recht, da die Bestimmungen einer Verordnung aufgrund ihrer Rechtsnatur im Allgemeinen unmittelbare Wirkung in den nationalen Rechtsordnungen entfalten (vgl. Urteil des EuGH vom 7. Juli 2011, Rechtssache C-523/09, RZ 17, m. w. N., zitiert nach JURIS).
- VGH Hessen, 17.12.2013 - 5 A 1635/12
Fleischuntersuchungsgebühren
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 29. Februar 2012 - 4 K 809/11.DA - wird zurückgewiesen. - VGH Hessen, 07.08.2012 - 5 A 915/12
Besondere tatsächliche Schwierigkeit der Sache bei Notwendigkeit der Sichtung …
Auf Antrag des Beklagten wird die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 29. Februar 2012 - 4 K 809/11.DA - zugelassen.